Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen ab 01. Januar 2025: Pflegegrad Pflegesachleistung 1 0 € 2 796 € 3 1.497 € 4 1.859 € 5 2.299 € Der Begriff
Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen ab 01. Januar 2025: Pflegegrad Pflegesachleistung 1 0 € 2 796 € 3 1.497 € 4 1.859 € 5 2.299 € Der Begriff
Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben, können im Todesfall den sog. Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied, dass die
Beantragt eine Person Sozialleistungen, ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Antragsteller bedürftig im Sinne des Gesetzes ist. Dazu verlangen die zuständigen Behörden entsprechende Nachweise, natürlich
Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft wird derzeit in vielen Regionen gefördert und etabliert sich als alternative Wohnform zu Heimen. Wie immer, wenn neue Wege gegangen
Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) beinhaltet seit Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Prüfungen werden seitdem nur noch nach dem eigens dafür geschaffenen „Neuen Begutachtungsassessement“ (NBA) vorgenommen, um
Die Kosten in Pflegeheimen werden sich ab Januar 2017 grundlegend verändern. Hintergrund ist, dass sowohl durch eine veränderte Rechtslage in Nordrhein-Westfalen als auch durch das
Berlin/Bonn. Einrichtungsbetreiber sollten verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Dies forderte Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für
Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad Leistungen von der Pflegeversicherung. Es gibt einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) in den Pflegeeinrichtungen. Die Eigenanteile an den Pflegeleistungen, die die Betroffenen
Ältere Menschen, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim, sind heute deutlich aktiver als früher. In Kassel hat sich vor einigen Jahren life-besser leben, eine
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Entscheidung vom 20.04.2016 festgestellt, dass einem Pflegebedürftigen auch während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland die Kosten für die Verhinderungspflege durch
Pflegesachleistungen Pflegesachleistungen ab 01. Januar 2025: Pflegegrad Pflegesachleistung 1 0 € 2 796 € 3 1.497 € 4 1.859 € 5 2.299 € Der Begriff
Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben, können im Todesfall den sog. Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied, dass die
Beantragt eine Person Sozialleistungen, ist grundsätzlich zu prüfen, ob der Antragsteller bedürftig im Sinne des Gesetzes ist. Dazu verlangen die zuständigen Behörden entsprechende Nachweise, natürlich
Das Wohnen in einer Wohngemeinschaft wird derzeit in vielen Regionen gefördert und etabliert sich als alternative Wohnform zu Heimen. Wie immer, wenn neue Wege gegangen
Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) beinhaltet seit Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Prüfungen werden seitdem nur noch nach dem eigens dafür geschaffenen „Neuen Begutachtungsassessement“ (NBA) vorgenommen, um
Die Kosten in Pflegeheimen werden sich ab Januar 2017 grundlegend verändern. Hintergrund ist, dass sowohl durch eine veränderte Rechtslage in Nordrhein-Westfalen als auch durch das
Berlin/Bonn. Einrichtungsbetreiber sollten verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Dies forderte Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für
Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad Leistungen von der Pflegeversicherung. Es gibt einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) in den Pflegeeinrichtungen. Die Eigenanteile an den Pflegeleistungen, die die Betroffenen
Ältere Menschen, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim, sind heute deutlich aktiver als früher. In Kassel hat sich vor einigen Jahren life-besser leben, eine
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Entscheidung vom 20.04.2016 festgestellt, dass einem Pflegebedürftigen auch während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland die Kosten für die Verhinderungspflege durch

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?