Bundessozialgericht zur Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen
Zur oft schwierigen Abgrenzung der Kostentragung für Hilfsmittel in Heimen nahm das BSG in einer Entscheidung von 2004 Stellung (Az.: B 3 KR 5/03 R).
Zur oft schwierigen Abgrenzung der Kostentragung für Hilfsmittel in Heimen nahm das BSG in einer Entscheidung von 2004 Stellung (Az.: B 3 KR 5/03 R).
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
Zur oft schwierigen Abgrenzung der Kostentragung für Hilfsmittel in Heimen nahm das BSG in einer Entscheidung von 2004 Stellung (Az.: B 3 KR 5/03 R).
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der

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