2026: was ändert sich in der Pflege?
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Aufwendungen für die Unterbringung von Angehörigen des Steuerpflichtigen in einem Altenpflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die anfallenden
Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten umfassend über Angebote zur Unterstützung im Alltag beraten. Das betrifft sowohl Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt
Reha für pflegende Angehörige Das Wichtigste in Kürze Voraussetzungen: medizinische Notwendigkeit liegt vor und der gepflegte Angehörige hat einen Pflegegrad Der Haus-/Facharzt unterstützt bei der
Übersicht Kampagnen Baden-Württemberg In BaWü sollen die Mitwirkungsrechte und die Kontrollen durch die Heimaufsicht abgeschafft werden. Hier informieren
Angehörigenprotokoll für die stationäre Pflege Das Wichtigste in Kürze Angehörigenprotokoll als Dokumentation: Eine strukturierte Aufzeichnung der pflegerischen Maßnahmen, des Befindens und möglicher Beschwerden dient dazu,
Pflegetagebuch für die ambulante Pflege Das Wichtigste in Kürze Pflegetagebuch als Hilfsmittel zur Pflegeeinstufung: Es dokumentiert detailliert den individuellen Pflegebedarf nach den Modulen des Neuen
Viele Ratsuchende wenden sich aktuell an uns, weil sie auf ihrer Heimkostenrechnung überraschende Zahlen vorfinden. Das hängt damit zusammen, dass die Pflegekasse ab dem 01.01.2025
Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2025 treten weitere Änderungen aus der Pflegereform 2023 in Kraft. Die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen sich um 4,5
Bewohner einer Einrichtung nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI mit einer Behinderung oder Pflegebedarf, also einer besonderen Wohnform, in der neben Leistungen
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Aufwendungen für die Unterbringung von Angehörigen des Steuerpflichtigen in einem Altenpflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG berücksichtigt werden, wenn die anfallenden
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