LSG Hessen: Pflegegeld muss nicht am Monatsersten auf dem Konto sein
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts des Pflegebedürftigen kann ein Pflegebedürftiger zur Sicherstellung seiner Pflege ehrenamtliche Pflegepersonen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn in Anspruch nehmen, urteilte
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Az.: C 286/03), dass einem mit einem Grenzgänger zusammenlebenden Familienangehörigen ein von den Behörden des Beschäftigungsortes gewährtes Pflegegeld nicht vorenthalten
Nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes (LSG) vom 8. Dezember 2008 muss das zu Monatsanfang fällige Pflegegeld nicht bereits am Ersten eines Monats auf dem
Nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts des Pflegebedürftigen kann ein Pflegebedürftiger zur Sicherstellung seiner Pflege ehrenamtliche Pflegepersonen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn in Anspruch nehmen, urteilte
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden (Az.: C 286/03), dass einem mit einem Grenzgänger zusammenlebenden Familienangehörigen ein von den Behörden des Beschäftigungsortes gewährtes Pflegegeld nicht vorenthalten

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