Hessisches Landessozialgericht: Pflegegeldbezieher können die Pflegeperson selbst aussuchen
Nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts des Pflegebedürftigen kann ein Pflegebedürftiger zur Sicherstellung seiner Pflege ehrenamtliche Pflegepersonen wie Angehörige, Freunde oder Nachbarn in Anspruch nehmen, urteilte
