Hilfen für Angehörige von Pflegebedürftigen
Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden ambulant versorgt. Der überwiegende Teil davon in den eigenen vier Wänden, größtenteils durch die eigenen Angehörigen oder sonstige
Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden ambulant versorgt. Der überwiegende Teil davon in den eigenen vier Wänden, größtenteils durch die eigenen Angehörigen oder sonstige
Pflegebedürftigkeit tritt meist unerwartet ein. Gründe dafür gibt es viele, etwa ein Unfall oder eine schwere Erkrankung. Nur die wenigsten haben sich schon vorher mit
Den Rahmen für einen Vertrag über stationäre Pflege gibt bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. Das WBVG gibt es seit 2009. Es regelt die
Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) beinhaltet seit Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Prüfungen werden seitdem nur noch nach dem eigens dafür geschaffenen „Neuen Begutachtungsassessement“ (NBA) vorgenommen, um
Bonn. Über die erfreuliche Tatsache, dass wir immer älter werden, wird gerne vergessen, dass dies an der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit jedes Einzelnen nichts ändert. Auch in
In den letzten Jahren haben sich viele neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. Alte und pflegebedürftige Menschen haben heute mehr Möglichkeiten, ihr Lebensumfeld zu wählen und
Alternative Wohnformen für alte und pflegebedürftige Menschen bieten eine Chance für mehr individuelle Betreuung und mehr Selbstbestimmung auch im Alter. Seit 40 Jahren setzt sich
Viele ältere Menschen leiden unter Langeweile und Einsamkeit. Wer seinen langjährigen Partner, Weggefährten oder Freunde verloren hat, verliert oftmals den Lebensmut und zieht sich zurück.
Ältere Menschen, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim, sind heute deutlich aktiver als früher. In Kassel hat sich vor einigen Jahren life-besser leben, eine
Struktur der stationären Pflegeversicherungsleistungen Die länderbezogenen Rahmenverträge zur pflegerischen Versorgung sollen – so ist das festgelegt – eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten
Über 70 % der pflegebedürftigen Menschen werden ambulant versorgt. Der überwiegende Teil davon in den eigenen vier Wänden, größtenteils durch die eigenen Angehörigen oder sonstige
Pflegebedürftigkeit tritt meist unerwartet ein. Gründe dafür gibt es viele, etwa ein Unfall oder eine schwere Erkrankung. Nur die wenigsten haben sich schon vorher mit
Den Rahmen für einen Vertrag über stationäre Pflege gibt bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. Das WBVG gibt es seit 2009. Es regelt die
Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) beinhaltet seit Januar 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Prüfungen werden seitdem nur noch nach dem eigens dafür geschaffenen „Neuen Begutachtungsassessement“ (NBA) vorgenommen, um
Bonn. Über die erfreuliche Tatsache, dass wir immer älter werden, wird gerne vergessen, dass dies an der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit jedes Einzelnen nichts ändert. Auch in
In den letzten Jahren haben sich viele neue Wohn- und Versorgungsformen etabliert. Alte und pflegebedürftige Menschen haben heute mehr Möglichkeiten, ihr Lebensumfeld zu wählen und
Alternative Wohnformen für alte und pflegebedürftige Menschen bieten eine Chance für mehr individuelle Betreuung und mehr Selbstbestimmung auch im Alter. Seit 40 Jahren setzt sich
Viele ältere Menschen leiden unter Langeweile und Einsamkeit. Wer seinen langjährigen Partner, Weggefährten oder Freunde verloren hat, verliert oftmals den Lebensmut und zieht sich zurück.
Ältere Menschen, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim, sind heute deutlich aktiver als früher. In Kassel hat sich vor einigen Jahren life-besser leben, eine
Struktur der stationären Pflegeversicherungsleistungen Die länderbezogenen Rahmenverträge zur pflegerischen Versorgung sollen – so ist das festgelegt – eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten

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