Gastbeitrag: Pflegebedürftigkeit – Sozialamt muss Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz
von Rechtsanwalt Markus Karpinski, Dortmund Erhält ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, dann darf dessen Ehegatte von seinem Einkommen regelmäßig
