Verbraucherschutzgesetz WBVG
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
BIVA-Akademie: Wissen und Aufklärung Die BIVA-Akademie ist ein Ort der Wissensvermittlung. Aus unserer langjährigen Erfahrung als Beratungsdienst, Schulungsveranstalter, Herausgeber und Produzent von Fachliteratur sowie politischer Interessenvertretung
BIVA-Publikationen Die BIVA veröffentlicht regelmäßig Broschüren zu relevanten Themen rund um das Leben in Pflegeheimen, betreuten Wohnformen und bei Pflegebedürftigkeit. Gedruckte Exemplare aller aktuell verfügbaren
Muss ein Bezieher von Sozialhilfe wegen Pflegebedürftigkeit in eine Wohn- und Betreuungseinrichtung umziehen, so hat der Sozialhilfeträger auch die notwendigen Kosten für Räumung der Wohnung,
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aufmerksam gemacht, das bestimmt, dass auch bei Pflegebedürftigkeit ein umfassender Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht.
Für die Versorgung in einem Pflegeheim ist das gesamte verwertbare Vermögen des Pflegebedürftigen einzusetzen. Selbst wenn es sich um eine seinerzeit gezahlte Kautionszahlung handelt, ist
Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 21.02.2012 entschieden, dass die Kosten für eine Unterbringung in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung bei
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 05.05.2011 entschieden, dass lan-desrechtliche Leistungen für blinde, gehörlose und behinderte Menschen wie z.B. Blinden-geld, Blindenhilfe oder Landespflegegeld
Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind als außerge-wöhnliche Belastung einkommenssteuerlich abziehbar, auch wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet
Die Notwendigkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel, das der Reinigung des Intimbereichs durch den Behinderten selbst dient (Dusch-WC-Aufsatz), darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden,
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
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