BGH präzisiert Rechtssprechung zur Patientenverfügung
In einer Entscheidung zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung hat sich der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 08.02.2017 erneut mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an
In einer Entscheidung zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung hat sich der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 08.02.2017 erneut mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an
Die Betreuungsverfügung Das Wichtigste in Kürze Betreuungsverfügungen sind weniger bekannt als Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. In einer Betreuungsverfügung benennt man Person(en), die im Falle einer Betruung
Eine individuelle Patientenverfügung, die konkret bestimmte Situationen regelt, ist mittlerweile für viele selbstverständlich geworden. Auch zahlreiche Pflegebedürftige, die in einer stationären Einrichtung leben, haben inzwischen
Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bedarf dann nicht der betreuungsrechtlichen Genehmigung nach § 1904 Absatz 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in
In einer Entscheidung zu den Anforderungen an eine Patientenverfügung hat sich der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 08.02.2017 erneut mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an
Die Betreuungsverfügung Das Wichtigste in Kürze Betreuungsverfügungen sind weniger bekannt als Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. In einer Betreuungsverfügung benennt man Person(en), die im Falle einer Betruung
Eine individuelle Patientenverfügung, die konkret bestimmte Situationen regelt, ist mittlerweile für viele selbstverständlich geworden. Auch zahlreiche Pflegebedürftige, die in einer stationären Einrichtung leben, haben inzwischen
Der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bedarf dann nicht der betreuungsrechtlichen Genehmigung nach § 1904 Absatz 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?