Eine Zwangsbehandlung ist nicht rechtmäßig, wenn sie schriftlich ausgeschlossen wurde
Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass eine Zwangsbehandlung auch bei drohenden irreversiblen Gesundheitsschäden nicht gerechtfertigt ist, wenn diese vom Betroffenen im Zustand der Einsichtsfähigkeit wirksam ausgeschlossen