Häufige Fragen (FAQ) zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Um eine Minderung geltend zu machen, muss der Mangel, auf den abgestellt wird, die Erheblichkeitsschwelle überschreiten und aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtung stammen. Die Minderung
Endlich mal wieder ist ein Urteil zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bekannt geworden. Wenn das Thema auch hinlänglich bekannt und in unserem Newsletter bereits besprochen
Die Kürzung des Heimentgelts wegen Mängel muss seitens des Bewohners ausdrücklich verlangt werden. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 04.04.2011.
Die Kürzung des Heimentgelts wegen Mängeln muss seitens des Bewohners ausdrücklich verlangt werden. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 04.04.2011.
Häufige Fragen zum WBVG Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum WBVG, die beim BIVA-Beratungsdienst eingehen. Findet auf eine Einrichtung des „Betreuten Wohnens“
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Um eine Minderung geltend zu machen, muss der Mangel, auf den abgestellt wird, die Erheblichkeitsschwelle überschreiten und aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtung stammen. Die Minderung
Endlich mal wieder ist ein Urteil zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bekannt geworden. Wenn das Thema auch hinlänglich bekannt und in unserem Newsletter bereits besprochen
Die Kürzung des Heimentgelts wegen Mängel muss seitens des Bewohners ausdrücklich verlangt werden. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 04.04.2011.
Die Kürzung des Heimentgelts wegen Mängeln muss seitens des Bewohners ausdrücklich verlangt werden. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Beschluss vom 04.04.2011.

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