Pflichtverletzung rechtfertigt Kündigung des Heimvertrags
Kann eine Einrichtung nur dadurch Sorge dafür tragen, dass Bewohner nicht durch einen anderen Bewohner gefährdet oder verletzt werden, indem sie dem betreffenden Bewohner kündigt,
Kann eine Einrichtung nur dadurch Sorge dafür tragen, dass Bewohner nicht durch einen anderen Bewohner gefährdet oder verletzt werden, indem sie dem betreffenden Bewohner kündigt,
Bewohner von Modellen des „Betreuten Wohnens“ dürfen bei den Kündigungsfristen nicht benachteiligt werden. Die Fristen dürfen nicht länger ausfallen als allgemein gesetzlich vorgesehen. Entsprechend entschied
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 Wohn-
Endlich mal wieder ist ein Urteil zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bekannt geworden. Wenn das Thema auch hinlänglich bekannt und in unserem Newsletter bereits besprochen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 09. Juni 2011 klargestellt, dass Kunden eines ambulanten Pflegedienstes trotz einer im Vertrag vorformulierten Kündigungsfrist von 14
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 14. November 2008 (Az.: 10 U 592/07) bestätigt, dass das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit zur fristlosen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat in einem Urteil vom 8. August 2007 (Az. 11 Sa 496/06) die fristlose und außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft durch den
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I (Urteil vom 18.12.2006,
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Kann eine Einrichtung nur dadurch Sorge dafür tragen, dass Bewohner nicht durch einen anderen Bewohner gefährdet oder verletzt werden, indem sie dem betreffenden Bewohner kündigt,
Bewohner von Modellen des „Betreuten Wohnens“ dürfen bei den Kündigungsfristen nicht benachteiligt werden. Die Fristen dürfen nicht länger ausfallen als allgemein gesetzlich vorgesehen. Entsprechend entschied
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 Wohn-
Endlich mal wieder ist ein Urteil zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) bekannt geworden. Wenn das Thema auch hinlänglich bekannt und in unserem Newsletter bereits besprochen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 09. Juni 2011 klargestellt, dass Kunden eines ambulanten Pflegedienstes trotz einer im Vertrag vorformulierten Kündigungsfrist von 14
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 14. November 2008 (Az.: 10 U 592/07) bestätigt, dass das Vortäuschen der Pflegebedürftigkeit zur fristlosen Kündigung
Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat in einem Urteil vom 8. August 2007 (Az. 11 Sa 496/06) die fristlose und außerordentliche Kündigung einer Pflegekraft durch den
Wegen einer Überwachungskamera im Weihnachtsbaum und Zahlungsrückstand wurde einer 96 Jahre alten Bewohnerin eines Pflegeheims der Heimvertrag gekündigt. Das Landgericht München I (Urteil vom 18.12.2006,
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?