Bundessozialgericht zur freien Wahl des ambulanten Pflegedienstes
Das BSG stärkte nicht nur die Rechte des Pflegedienstes mit seiner Entscheidung vom 24.05.2006 (Az. B 3 P 1/05 R). Auch die Verbraucher werden davon
Das BSG stärkte nicht nur die Rechte des Pflegedienstes mit seiner Entscheidung vom 24.05.2006 (Az. B 3 P 1/05 R). Auch die Verbraucher werden davon
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Eine Zuordnung in eine höhere Pflegeklasse ist nicht möglich, wenn der erhöhte Pflegeaufwand aus der medizinischen Behandlungs-pflege UND der sozialen Betreuung resultiert. Dies geht aus
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Heimmitarbeiter dürfen die Zimmer der Bewohner betreten, um etwa Reparaturen vornehmen zu können. Das Betreten ist jedoch – wie auch im Mietrecht geregelt – zum
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.
Das BSG stärkte nicht nur die Rechte des Pflegedienstes mit seiner Entscheidung vom 24.05.2006 (Az. B 3 P 1/05 R). Auch die Verbraucher werden davon
Der Träger der Sozialhilfe trägt im Rahmen der Hilfe zur Pflege der stationären Betreuung auch die Kosten der Verwaltung des Barbetrages, entschied das sächsische OVG
Eine Zuordnung in eine höhere Pflegeklasse ist nicht möglich, wenn der erhöhte Pflegeaufwand aus der medizinischen Behandlungs-pflege UND der sozialen Betreuung resultiert. Dies geht aus
Der Bundesgerichtshof versucht (in dieser reinen Kostenentscheidung, Az.: III ZR 293/04) eine Grenzziehung zwischen der Anwendung rein mietrechtlicher Regelungen und der des Heimgesetzes.
Heimmitarbeiter dürfen die Zimmer der Bewohner betreten, um etwa Reparaturen vornehmen zu können. Das Betreten ist jedoch – wie auch im Mietrecht geregelt – zum
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.

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