Bundessozialgericht zur Versorgung mit einem Toilettenrollstuhl im Pflegeheim – Az: B 3 KR 30/02 R
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
