LG Mönchengladbach zu Hausrecht in Heimen
Heimmitarbeiter dürfen die Zimmer der Bewohner betreten, um etwa Reparaturen vornehmen zu können. Das Betreten ist jedoch – wie auch im Mietrecht geregelt – zum
Heimmitarbeiter dürfen die Zimmer der Bewohner betreten, um etwa Reparaturen vornehmen zu können. Das Betreten ist jedoch – wie auch im Mietrecht geregelt – zum
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.
Heimmitarbeiter dürfen die Zimmer der Bewohner betreten, um etwa Reparaturen vornehmen zu können. Das Betreten ist jedoch – wie auch im Mietrecht geregelt – zum
Das Bundessozialgericht urteilte (in Auszügen):„Der 1933 geborene, bei der Beklagten krankenversicherte Kläger ist beidseitig unterschenkelamputiert. Er ist erheblich pflegebedürftig (Pflegestufe I) und erhält Leistungen der
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.

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