Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart zur Frage, ob Einzelzimmerzuschläge als Komfortleistung oder als Investitionskosten abgerechnet werden müssen
Mit der schon etwas älteren Entscheidung vom 07.10.2003 (Az. 4 K 1198/03) ordnete das Gericht die Einzelzimmerzuschläge (in diesem besonderen Fall) den Komfort (-Zusatz)-Leistungen zu,
