Bundessozialgericht: Psychische Betreuung Demenzkranker ist nicht automatisch ein Grund für höhere Pflegeklasse
Eine Zuordnung in eine höhere Pflegeklasse ist nicht möglich, wenn der erhöhte Pflegeaufwand aus der medizinischen Behandlungs-pflege UND der sozialen Betreuung resultiert. Dies geht aus