Multifunktionsrollstühle zählen zur Leistungspflicht der Kassen
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschied, dass Multifunktionsrollstühle von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu tragen seien, wenn sie vorrangig dem Ausgleich einer Behinderung dienen.
