Umzug in ein Heim
Umzug in ein Heim Wichtige Fragen Ort und Lage der Einrichtung Art der Einrichtung Träger der Einrichtung Kostenvereinbarung und Heimkosten Probewohnen Eigene Möbel und Haustiere
Umzug in ein Heim Wichtige Fragen Ort und Lage der Einrichtung Art der Einrichtung Träger der Einrichtung Kostenvereinbarung und Heimkosten Probewohnen Eigene Möbel und Haustiere
Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Es kommt immer mal wieder vor, dass es in einer Einrichtung massive Probleme gibt, weil Mitarbeitende oder die Leitung sich durch Angehörige belästigt, gestört oder
BIVA-Satzung Satzung der BIVA als PDF, Stand 01.07.2024. § 1Name, Sitz, Geschäftsjahr1. Der Verein führt den Namen Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V.
Auch wenn ein Wohn- und Betreuungsvertrag unwirksam ist, kann daraus eine Zahlungspflicht gegenüber der Einrichtung erwachsen. Entsprechend entschied das Landgericht Hagen mit Urteil vom 22.08.2013.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Klauseln in einem Wohn- und Betreuungsvertrag geklagt. Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 17.05.2013 entschieden, dass ein Betreiber
Kann eine Einrichtung nur dadurch Sorge dafür tragen, dass Bewohner nicht durch einen anderen Bewohner gefährdet oder verletzt werden, indem sie dem betreffenden Bewohner kündigt,
Um eine Minderung geltend zu machen, muss der Mangel, auf den abgestellt wird, die Erheblichkeitsschwelle überschreiten und aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtung stammen. Die Minderung
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 Wohn-
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Verbraucherschutzgesetz (WBVG) Das WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) regelt das Vertragsrecht und ist bundesweit gültig. Mit dem WBVG wird im besonderen Maße die Situation der pflegebetroffenen
Es kommt immer mal wieder vor, dass es in einer Einrichtung massive Probleme gibt, weil Mitarbeitende oder die Leitung sich durch Angehörige belästigt, gestört oder
BIVA-Satzung Satzung der BIVA als PDF, Stand 01.07.2024. § 1Name, Sitz, Geschäftsjahr1. Der Verein führt den Namen Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V.
Auch wenn ein Wohn- und Betreuungsvertrag unwirksam ist, kann daraus eine Zahlungspflicht gegenüber der Einrichtung erwachsen. Entsprechend entschied das Landgericht Hagen mit Urteil vom 22.08.2013.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich gegen Klauseln in einem Wohn- und Betreuungsvertrag geklagt. Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 17.05.2013 entschieden, dass ein Betreiber
Kann eine Einrichtung nur dadurch Sorge dafür tragen, dass Bewohner nicht durch einen anderen Bewohner gefährdet oder verletzt werden, indem sie dem betreffenden Bewohner kündigt,
Um eine Minderung geltend zu machen, muss der Mangel, auf den abgestellt wird, die Erheblichkeitsschwelle überschreiten und aus dem Verantwortungsbereich der Einrichtung stammen. Die Minderung
Eine Wohn- und Betreuungseinrichtung hat es zu unterlassen, klauselmäßige Regelungen in den Vertrag aufzunehmen, welche die Einrichtung (ohne weiteres) dazu berechtigen, im Falle einer Kündigung
Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 3 Nr. 3 Wohn-

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