BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
In der BIVA-Rechtsberatung werden wir sehr oft damit konfrontiert, dass Angehörige keine Mitsprache bei Konflikten mit rechtlicher Betreuung haben. Häufiges Beispiel: Selten dürfen Angehörige mitwirken,
