Hausrecht in Heimen
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Kosten der Beiratsarbeit Das Wichtigste in Kürze laufende Kosten der Beiratsarbeit können erstattet werden Vorsichtig sollte man bei zusätzlichen Kosten sein, damit der Beirat nicht
Alle zwei Jahre wieder – in Einrichtungen für behinderte Menschen alle vier Jahre – stehen neue Beiratswahlen an. In zahlreichen Einrichtungen Anlass dafür, die Mitarbeiter
Wie wird ein Beirat gebildet? Das Wichtigste in Kürze Der Beirat einer Einrichtung ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bewohnerschaft Auch die Wahl des Beirats
Umzug in ein Heim Wichtige Fragen Ort und Lage der Einrichtung Art der Einrichtung Träger der Einrichtung Kostenvereinbarung und Heimkosten Probewohnen Eigene Möbel und Haustiere
Interessenvertretung BIVA Die BIVA vertritt seit ihrer Gründung 1974 die Interessen von pflegebedürftigen Menschen. Interessenvertretung, das ist vor allem ein juristisches Aufgabenfeld. Die Heimgesetze und
Über uns Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich seit 1974 bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in
2003 hat die BIVA für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vielbeachtete Broschüre über den Heimbeirat erstellt, in dem umfassend und verständlich
Das dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes sowie das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege aus dem Jahr 2002 brachte
Im März 1984 erarbeitete die Interessengemeinschaft ein Merkblatt, das Heimbeiräten zur Ermittlung und Abänderung von Entgelten in Altenheimen als Hilfestellung diente. Darüber hinaus wurden Änderungen
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Kosten der Beiratsarbeit Das Wichtigste in Kürze laufende Kosten der Beiratsarbeit können erstattet werden Vorsichtig sollte man bei zusätzlichen Kosten sein, damit der Beirat nicht
Alle zwei Jahre wieder – in Einrichtungen für behinderte Menschen alle vier Jahre – stehen neue Beiratswahlen an. In zahlreichen Einrichtungen Anlass dafür, die Mitarbeiter
Wie wird ein Beirat gebildet? Das Wichtigste in Kürze Der Beirat einer Einrichtung ist die demokratisch gewählte Vertretung der Bewohnerschaft Auch die Wahl des Beirats
Umzug in ein Heim Wichtige Fragen Ort und Lage der Einrichtung Art der Einrichtung Träger der Einrichtung Kostenvereinbarung und Heimkosten Probewohnen Eigene Möbel und Haustiere
Interessenvertretung BIVA Die BIVA vertritt seit ihrer Gründung 1974 die Interessen von pflegebedürftigen Menschen. Interessenvertretung, das ist vor allem ein juristisches Aufgabenfeld. Die Heimgesetze und
Über uns Der BIVA-Pflegeschutzbund setzt sich seit 1974 bundesweit für die Rechte und Interessen von Menschen ein, die Hilfe oder Pflege benötigen und daher in
2003 hat die BIVA für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine vielbeachtete Broschüre über den Heimbeirat erstellt, in dem umfassend und verständlich
Das dritte Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes sowie das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege aus dem Jahr 2002 brachte
Im März 1984 erarbeitete die Interessengemeinschaft ein Merkblatt, das Heimbeiräten zur Ermittlung und Abänderung von Entgelten in Altenheimen als Hilfestellung diente. Darüber hinaus wurden Änderungen

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?