Hess. Verwaltungsgerichtshof: Bearbeitungsgebühr für Heimverträge sind unzulässig
Mit Beschluss vom 12.12.2006 (Az. 10 UZ 1061/06) hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Heimbetreiber für die Aufnahme in eine Einrichtung keine Bearbeitungsgebühr verlangen dürfen.
