Hausrecht in Heimen
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Im Jahr 1974 wurde die BIVA gegründet, damals noch unter dem Namen „Interessengemeinschaft der darlehensgebenden Bewohner von Altenwohnstiften, Altenwohnheimen und gleichartigen Einrichtungen e.V.“ Im selben
Hausrecht in Heimen Das Wichtigste in Kürze In einer Pflegeeinrichtung hat die Einrichtungsleitung nicht das alleinige Hausrecht. Bewohnerinnen und Bewohner haben auch das Grundrecht auf
Im Jahr 1974 wurde die BIVA gegründet, damals noch unter dem Namen „Interessengemeinschaft der darlehensgebenden Bewohner von Altenwohnstiften, Altenwohnheimen und gleichartigen Einrichtungen e.V.“ Im selben

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?