Landessozialgericht NRW: Kurzzeitpflege wird von der Pflegekasse für maximal vier Wochen im Jahr (anteilig) übernommen
Mit einem Urteil vom 6.3. 2008 (Az.: L 2 KN 235/07 P) hat das nordrhein-westfälische Landessozialgericht (LSG) bekräftigt, was so schon im Gesetz steht: Kurzzeitpflegekostenerstattung
