Ehemann muss sein Haus für die Pflege der Ehefrau einsetzen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Heimbewohnerin keinen Anspruch auf Pflegewohngeld hat, wenn der Ehepartner Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten
