Zahlungspflicht der Pflegekassen im Rahmen der Eingliederungshilfe
Pflegekassen müssen den Zuschuss nach § 43 a SB XI direkt an die Träger der Eingliederungshilfe zahlen, wenn diese aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines Nutzers auch
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Presse und Medienservice Pressekontakte Dr. David Kröll Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0228-909048-16 E-Mail: presse@biva.de Maria Sievers Redakteurin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0228-909048-27 E-Mail: presse@biva.de
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