BSG: In WG für Menschen mit Behinderung kein Anspruch auf Pflegegeld
Bewohner einer Einrichtung nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI mit einer Behinderung oder Pflegebedarf, also einer besonderen Wohnform, in der neben Leistungen
Bewohner einer Einrichtung nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI mit einer Behinderung oder Pflegebedarf, also einer besonderen Wohnform, in der neben Leistungen
Erfolgreicher Einsatz des BIVA-Pflegeschutzbundes Viersen/Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat erneut erfolgreich die Rechte von Pflegebedürftigen durchgesetzt. Ein Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtung Seniorenzentrum Haus Greefsgarten muss die
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – nicht nur die Versorgung in
Jeder Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Die Entscheidung lässt sich auf Pflegebedürftige übertragen: Pflegeanbieter, ambulant wie stationär, müssen
Jetzt spenden und Leistungsmängel in der Pflege verhindern! Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Tatbestand: Der Kläger war schwerbehindert (Grad
Jetzt spenden und Pflegebetroffenen Rechtssicherheit geben! Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen Sie dazu
In regelmäßigen Abständen sind alle Wahlberechtigten in unserer Demokratie dazu aufgerufen, sich mit den Positionen der Parteien auseinanderzusetzen und diejenigen zu wählen, die ihre Überzeugungen
Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Es reformiert die gesetzliche
Bewohner einer Einrichtung nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI mit einer Behinderung oder Pflegebedarf, also einer besonderen Wohnform, in der neben Leistungen
Erfolgreicher Einsatz des BIVA-Pflegeschutzbundes Viersen/Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat erneut erfolgreich die Rechte von Pflegebedürftigen durchgesetzt. Ein Bewohner der vollstationären Pflegeeinrichtung Seniorenzentrum Haus Greefsgarten muss die
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – nicht nur die Versorgung in
Jeder Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Die Entscheidung lässt sich auf Pflegebedürftige übertragen: Pflegeanbieter, ambulant wie stationär, müssen
Jetzt spenden und Leistungsmängel in der Pflege verhindern! Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen
Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Tatbestand: Der Kläger war schwerbehindert (Grad
Jetzt spenden und Pflegebetroffenen Rechtssicherheit geben! Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen Sie dazu
In regelmäßigen Abständen sind alle Wahlberechtigten in unserer Demokratie dazu aufgerufen, sich mit den Positionen der Parteien auseinanderzusetzen und diejenigen zu wählen, die ihre Überzeugungen
Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Es reformiert die gesetzliche

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?