BSG zur Umlage betriebsnotwendiger Investitionskosten
Mit Urteil vom 6. September 2007 hat das Bundessozialgericht (BSG) ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen bestätigt, nachdem die zuständige Förderbehörde die Umlage betriebsnotwendiger Investitionskosten
