Pflegeschutzbund e. V.

Demenz

Vorsicht bei Schenkungen!

Veranlasst ein Betreuer eine Schenkung im Namen seiner betreuten Person, ist dies nur in begrenztem Umfang gestattet. Das Landgericht Kassel hat festgestellt, dass die umfassende

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Prüfergebnis muss repräsentativ sein

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 08. Juli 2011 festgestellt, dass bei Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) mindestens zehn Pflegebedürftige einzubeziehen sind,

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Vorsicht bei Schenkungen!

Veranlasst ein Betreuer eine Schenkung im Namen seiner betreuten Person, ist dies nur in begrenztem Umfang gestattet. Das Landgericht Kassel hat festgestellt, dass die umfassende

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Prüfergebnis muss repräsentativ sein

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 08. Juli 2011 festgestellt, dass bei Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) mindestens zehn Pflegebedürftige einzubeziehen sind,

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