BIVA-Informationen Ausgabe 08/09-2020
Prüfpflicht der Heimaufsichten zu den Besuchs- und Ausgangsregelungen | Weihnachtsbesuche im Pflegeheim – Wie kann das gehen? | Erfolgreiche Klage gegen Regelung der CoronaAVPflegeundBesuche in
Prüfpflicht der Heimaufsichten zu den Besuchs- und Ausgangsregelungen | Weihnachtsbesuche im Pflegeheim – Wie kann das gehen? | Erfolgreiche Klage gegen Regelung der CoronaAVPflegeundBesuche in
Die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes hat in diesem Jahr fast 2000 Beratungen zu den Corona-Auswirkungen auf Pflegeheime durchgeführt. Meist ging es um Besuchseinschränkungen oder -verbote. In
Momentan wird alles dafür getan, dass zum Ende des Corona-Jahres ein möglichst normales Weihnachtsfest stattfinden kann. Doch wie lässt sich dies im Pflegeheim erreichen? Wie
BIVA unterstützt BAGSO-Forderungen aus Rechtsgutachten Seit Beginn der Corona-Pandemie verfolgt der BIVA-Pflegeschutzbund die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen kritisch. Bereits im März haben wir Verhältnismäßigkeit
Die Antragstellerin klagte gegen die Regelung der Ziff. 6.2 Satz 1 Alt. 2 der „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bonn. Stationäre Einrichtungen sind während der Corona-Pandemie besonders gefordert, schließlich zählen die Bewohnerinnen und Bewohner zur Hochrisikogruppe. Seit Beginn der Pandemie haben Politik, Ämter und
Bonn. Steigende Corona-Zahlen im Land führen aktuell wieder zu teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen. Das erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung und befürchtet
Bonn. Seit Beginn der Corona-Pandemie vor über sechs Monaten gelten in Pflegeheimen Besuchsbeschränkungen. Nach anfänglichen Besuchsverboten gab es nach und nach in allen Bundesländern Lockerungen,
BIVA-Positionspapier: Ein halbes Jahr Corona im Pflegeheim – Was uns die Krise lehrt | Ärztliche Versorgung im Heim oft problematisch | Keine hohen Anforderungen an
Pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen benötigen neben einer umfassenden Pflege und Betreuung auch regelmäßige ärztliche Versorgung. Dass diese nicht immer und in allen Regionen verfügbar ist,
Prüfpflicht der Heimaufsichten zu den Besuchs- und Ausgangsregelungen | Weihnachtsbesuche im Pflegeheim – Wie kann das gehen? | Erfolgreiche Klage gegen Regelung der CoronaAVPflegeundBesuche in
Die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes hat in diesem Jahr fast 2000 Beratungen zu den Corona-Auswirkungen auf Pflegeheime durchgeführt. Meist ging es um Besuchseinschränkungen oder -verbote. In
Momentan wird alles dafür getan, dass zum Ende des Corona-Jahres ein möglichst normales Weihnachtsfest stattfinden kann. Doch wie lässt sich dies im Pflegeheim erreichen? Wie
BIVA unterstützt BAGSO-Forderungen aus Rechtsgutachten Seit Beginn der Corona-Pandemie verfolgt der BIVA-Pflegeschutzbund die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen kritisch. Bereits im März haben wir Verhältnismäßigkeit
Die Antragstellerin klagte gegen die Regelung der Ziff. 6.2 Satz 1 Alt. 2 der „Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bonn. Stationäre Einrichtungen sind während der Corona-Pandemie besonders gefordert, schließlich zählen die Bewohnerinnen und Bewohner zur Hochrisikogruppe. Seit Beginn der Pandemie haben Politik, Ämter und
Bonn. Steigende Corona-Zahlen im Land führen aktuell wieder zu teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen. Das erfährt der BIVA-Pflegeschutzbund vermehrt in seiner Rechtsberatung und befürchtet
Bonn. Seit Beginn der Corona-Pandemie vor über sechs Monaten gelten in Pflegeheimen Besuchsbeschränkungen. Nach anfänglichen Besuchsverboten gab es nach und nach in allen Bundesländern Lockerungen,
BIVA-Positionspapier: Ein halbes Jahr Corona im Pflegeheim – Was uns die Krise lehrt | Ärztliche Versorgung im Heim oft problematisch | Keine hohen Anforderungen an
Pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen benötigen neben einer umfassenden Pflege und Betreuung auch regelmäßige ärztliche Versorgung. Dass diese nicht immer und in allen Regionen verfügbar ist,

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?