EuGH: Patienten haben Anspruch auf kostenlose erste Kopie ihrer Krankenunterlagen
Jeder Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Die Entscheidung lässt sich auf Pflegebedürftige übertragen: Pflegeanbieter, ambulant wie stationär, müssen
