Heimaufsichtsberichte in Schleswig-Holstein
Heimaufsichtsberichte in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis drei Jahre geprüft, ein ziemlich langer Zeitraum. Die
Heimaufsichtsberichte in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis drei Jahre geprüft, ein ziemlich langer Zeitraum. Die
Heimaufsichtsberichte in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht geprüft, allerdings ist kein Intervall vorgesehen. Die dabei erstellten Prüfberichte müssen
Heimaufsichtsberichte in Sachsen In Sachsen werden die Pflegeheime jährlich von der Heimaufsicht geprüft. Leider ist eine Veröffentlichung der Prüfberichte weder für Beiräte oder Bewohner:innen vorgesehen
Heimaufsichtsberichte im Saarland Im Saarland werden die Pflegeheime alle ein bis zwei Jahre von der Heimaufsicht geprüft. Leider ist eine Veröffentlichung der Prüfberichte weder für
Heimaufsichtsberichte in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg unter den Bundesländern. Regelmäßige Prüfungen der Heime durch die Aufsicht sind nicht vorgesehen. Stattdessen bietet die Behörde „Beratungen“
Heimaufsichtsberichte in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht „regelmäßig“ geprüft, allerdings ist kein Intervall vorgesehen. Der aktuelle Bericht muss
Heimaufsichtsberichte in Niedersachsen In Niedersachsen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre überprüft. Eine Veröffentlichung ist noch nicht
Heimaufsichtsberichte in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht jährlich geprüft. Die Berichte müssen am Schwarzen Brett des Heimes aushängen.
Heimaufsichtsberichte in Hessen In Hessen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht „regelmäßig“ überprüft. Ein genaues Intervall ist nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung ist
Heimaufsichtsberichte in Hamburg In Hamburg werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre geprüft. Eine besondere Veröffentlichung für Beiräte,
Heimaufsichtsberichte in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis drei Jahre geprüft, ein ziemlich langer Zeitraum. Die
Heimaufsichtsberichte in Sachsen-Anhalt In Sachsen-Anhalt werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht geprüft, allerdings ist kein Intervall vorgesehen. Die dabei erstellten Prüfberichte müssen
Heimaufsichtsberichte in Sachsen In Sachsen werden die Pflegeheime jährlich von der Heimaufsicht geprüft. Leider ist eine Veröffentlichung der Prüfberichte weder für Beiräte oder Bewohner:innen vorgesehen
Heimaufsichtsberichte im Saarland Im Saarland werden die Pflegeheime alle ein bis zwei Jahre von der Heimaufsicht geprüft. Leider ist eine Veröffentlichung der Prüfberichte weder für
Heimaufsichtsberichte in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg unter den Bundesländern. Regelmäßige Prüfungen der Heime durch die Aufsicht sind nicht vorgesehen. Stattdessen bietet die Behörde „Beratungen“
Heimaufsichtsberichte in Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht „regelmäßig“ geprüft, allerdings ist kein Intervall vorgesehen. Der aktuelle Bericht muss
Heimaufsichtsberichte in Niedersachsen In Niedersachsen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre überprüft. Eine Veröffentlichung ist noch nicht
Heimaufsichtsberichte in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht jährlich geprüft. Die Berichte müssen am Schwarzen Brett des Heimes aushängen.
Heimaufsichtsberichte in Hessen In Hessen werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht „regelmäßig“ überprüft. Ein genaues Intervall ist nicht festgelegt. Eine Veröffentlichung ist
Heimaufsichtsberichte in Hamburg In Hamburg werden die Heime nach dem Gesetz von der Heimaufsicht alle ein bis zwei Jahre geprüft. Eine besondere Veröffentlichung für Beiräte,

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?