Demente Wähler bei Beiratswahlen
Stationäre Einrichtungen haben häufig nicht nur Probleme damit, geeignete Kandidaten für einen Beirat zu finden, die die Kraft und gesundheitlichen Möglichkeiten haben, das Amt auszufüllen.
Stationäre Einrichtungen haben häufig nicht nur Probleme damit, geeignete Kandidaten für einen Beirat zu finden, die die Kraft und gesundheitlichen Möglichkeiten haben, das Amt auszufüllen.
Braucht eine Wohngemeinschaft einen Beirat? Nein, ein klassischer Beirat wie in einer stationären Einrichtung ist sicherlich nicht notwendig, da eine Wohngemeinschaft anders konzipiert ist. Da
Nach der Mehrzahl der Landesheimgesetze ist es eine Aufgabe der Bewohnervertretungen bei Maßnahmen mitzuwirken, die der Förderung der Qualität der Betreuung dienen. Eine Aufgabe, die
Mit dem Einzug in eine Einrichtung begeben sich die Bewohner in ein Abhängigkeitsverhältnis. Es entsteht ein Verlust an individueller Selbstbestimmtheit. Um diesen Verlust abzumildern, hat
Das schleswig-holsteinische Landesheimgesetz steht seit seinem Erlass 2009 für eine moderne und bewohnerorientierte Ausrichtung. Nun wurden zum Dezember 2016 die Durchführungsverordnungen (DVO) überarbeitet und erlassen.
Seit April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, das auch Anwendung auf Rechtsverhältnisse zwischen Bewohnern von Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Betreibern findet. Jeder Heimbewohner
Ein Wechsel des Betreibers der eigenen Einrichtung weckt Ängste. Vor allem dann, wenn das neue Unternehmen beispielsweise einen bekannten Ruf als renditeorientiert „genießt“. Auch wenn
Der Beirat einer Einrichtung wird häufig um eine Stellungnahme gebeten, soll zu bestimmten Dingen seine Meinung sagen oder fasst Beschlüsse, die nach außen kommuniziert werden.
Der Beirat kann im Rahmen seiner Mitwirkung eine wichtige Rolle im Vorfeld von Entgeltverhandlungen spielen. Er ist dazu seitens des Trägers über die geplanten Veränderungen
Wir werden immer wieder gefragt, wie die Arbeit des Bewohnerbeirats denn konkret funktioniert. Sitzen dabei nicht einfach ein paar ältere Damen und Herren bei Kaffee
Stationäre Einrichtungen haben häufig nicht nur Probleme damit, geeignete Kandidaten für einen Beirat zu finden, die die Kraft und gesundheitlichen Möglichkeiten haben, das Amt auszufüllen.
Braucht eine Wohngemeinschaft einen Beirat? Nein, ein klassischer Beirat wie in einer stationären Einrichtung ist sicherlich nicht notwendig, da eine Wohngemeinschaft anders konzipiert ist. Da
Nach der Mehrzahl der Landesheimgesetze ist es eine Aufgabe der Bewohnervertretungen bei Maßnahmen mitzuwirken, die der Förderung der Qualität der Betreuung dienen. Eine Aufgabe, die
Mit dem Einzug in eine Einrichtung begeben sich die Bewohner in ein Abhängigkeitsverhältnis. Es entsteht ein Verlust an individueller Selbstbestimmtheit. Um diesen Verlust abzumildern, hat
Das schleswig-holsteinische Landesheimgesetz steht seit seinem Erlass 2009 für eine moderne und bewohnerorientierte Ausrichtung. Nun wurden zum Dezember 2016 die Durchführungsverordnungen (DVO) überarbeitet und erlassen.
Seit April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, das auch Anwendung auf Rechtsverhältnisse zwischen Bewohnern von Wohn- und Betreuungseinrichtungen und Betreibern findet. Jeder Heimbewohner
Ein Wechsel des Betreibers der eigenen Einrichtung weckt Ängste. Vor allem dann, wenn das neue Unternehmen beispielsweise einen bekannten Ruf als renditeorientiert „genießt“. Auch wenn
Der Beirat einer Einrichtung wird häufig um eine Stellungnahme gebeten, soll zu bestimmten Dingen seine Meinung sagen oder fasst Beschlüsse, die nach außen kommuniziert werden.
Der Beirat kann im Rahmen seiner Mitwirkung eine wichtige Rolle im Vorfeld von Entgeltverhandlungen spielen. Er ist dazu seitens des Trägers über die geplanten Veränderungen
Wir werden immer wieder gefragt, wie die Arbeit des Bewohnerbeirats denn konkret funktioniert. Sitzen dabei nicht einfach ein paar ältere Damen und Herren bei Kaffee

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?