Bundesgerichtshof: Betreutes Wohnen – Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages ist grundsätzlich nicht sittenwidrig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Az.: III ZR 167/05) , dass im Rahmen des sog. „Betreuten Wohnens“ oder „Service-Wohnens“ eine Koppelung des Mietverhältnisses an den Bestand
