2026: was ändert sich in der Pflege?
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Reha für Rentner Das Wichtigste in Kürze Die medizinische Reha ist seit 2017 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung: Aussicht auf Heilungserfolg Der Haus-/Facharzt unterstützt
Geriatrische Rehabilitation Das Wichtigste in Kürze Die geriatrische Reha ist speziell für Ältere über 70 Jahre mit mind. zwei Diagnosen Sie findet stationär, ambulant oder
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen außer in Krankenhäusern auch in der Einrichtung, in der sich der Betroffene aufhält, durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Einrichtung
Jeder Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Die Entscheidung lässt sich auf Pflegebedürftige übertragen: Pflegeanbieter, ambulant wie stationär, müssen
Finanzierung von Inkontinenzprodukten Das Wichtigste in Kürze Gesetzlich Versicherte haben laut § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit den Inkontinenzprodukten des Hilfsmittelverzeichnisses der GKV.
Was sind Inkontinenzprodukte & wie erhalte ich sie? Das Wichtigste in Kürze Es gibt aufsaugende und ableitende Hilfsmittel bei Inkontinenz, sogenanntes Inkontinenzmaterial oder -produkte Inkontinenzprodukte
Immer wieder kommt es vor, dass sedierende (beruhigende) Medikamente an Pflegebedürftige verabreicht werden, ohne dass sie verordnet bzw. als freiheitsentziehende Maßnahme richterlich genehmigt wurden –
Psychopharmaka in der Pflege Das Wichtigste in Kürze Psychopharmaka werden in allen Pflegesettings zunehmend verabreicht Werden sie zur Sedierung eingesetzt, gelten sie als freiheitsentziehende Maßnahme
Mit dem 1.1.2022 gab es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juni 2021.
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 das BEEP, das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, gebilligt. Durch das BEEP erhalten Pflegefachkräfte zusätzliche Befugnisse und
Reha für Rentner Das Wichtigste in Kürze Die medizinische Reha ist seit 2017 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung: Aussicht auf Heilungserfolg Der Haus-/Facharzt unterstützt
Geriatrische Rehabilitation Das Wichtigste in Kürze Die geriatrische Reha ist speziell für Ältere über 70 Jahre mit mind. zwei Diagnosen Sie findet stationär, ambulant oder
Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen außer in Krankenhäusern auch in der Einrichtung, in der sich der Betroffene aufhält, durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Einrichtung
Jeder Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Die Entscheidung lässt sich auf Pflegebedürftige übertragen: Pflegeanbieter, ambulant wie stationär, müssen
Finanzierung von Inkontinenzprodukten Das Wichtigste in Kürze Gesetzlich Versicherte haben laut § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit den Inkontinenzprodukten des Hilfsmittelverzeichnisses der GKV.
Was sind Inkontinenzprodukte & wie erhalte ich sie? Das Wichtigste in Kürze Es gibt aufsaugende und ableitende Hilfsmittel bei Inkontinenz, sogenanntes Inkontinenzmaterial oder -produkte Inkontinenzprodukte
Immer wieder kommt es vor, dass sedierende (beruhigende) Medikamente an Pflegebedürftige verabreicht werden, ohne dass sie verordnet bzw. als freiheitsentziehende Maßnahme richterlich genehmigt wurden –
Psychopharmaka in der Pflege Das Wichtigste in Kürze Psychopharmaka werden in allen Pflegesettings zunehmend verabreicht Werden sie zur Sedierung eingesetzt, gelten sie als freiheitsentziehende Maßnahme
Mit dem 1.1.2022 gab es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juni 2021.

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?