Bestattungsvorsorge
Bestattungsvorsorge Das Wichtigste in Kürze Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, sollte sowohl die Details der Beisetzung als auch deren Finanzierung planen. Eine Bestattungsverfügung
Bestattungsvorsorge Das Wichtigste in Kürze Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, sollte sowohl die Details der Beisetzung als auch deren Finanzierung planen. Eine Bestattungsverfügung
Mit dem 1.1.2022 gab es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juni 2021.
Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Es reformiert die gesetzliche
Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zurMündlichen Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtags am 06.07.2023 in Kiel zum Thema „Pflegende
Bonn. Zum Tag der Pflege warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor den verheerenden Auswirkungen des Fachkräftemangels für die Pflegebedürftigen. Die pflegerische Versorgung ist vielerorts nicht mehr gewährleistet
Basis-Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern, indem Sie die Ziele und
Die spezifischen Corona-Regelungen der Bundesländer sind spätestens zum 07. April 2023 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ausgelaufen. Dennoch ist Corona gerade im Frühjahr/Sommer
Ambulante Pflege: Pflegebedürftige als Vertragspartner auf Augenhöhe? Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland – über 80 Prozent der knapp fünf Millionen in 2022 – werden zuhause
Der Kläger leidet an einer paranoiden Schizophrenie, wegen der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Betreuungsgericht hatte deshalb eine Betreuung für alle
unsere beliebte Online-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – Was nun?“ geht in die nächste Runde: Die BIVA-Berater:innen präsentieren in diesem Frühjahr wieder die wichtigsten Pflegethemen in zehn leicht verständlichen
Bestattungsvorsorge Das Wichtigste in Kürze Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, sollte sowohl die Details der Beisetzung als auch deren Finanzierung planen. Eine Bestattungsverfügung
Mit dem 1.1.2022 gab es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juni 2021.
Am 1. Juli 2023 trat das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ bzw. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft. Es reformiert die gesetzliche
Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zurMündlichen Anhörung des Sozialausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtags am 06.07.2023 in Kiel zum Thema „Pflegende
Bonn. Zum Tag der Pflege warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor den verheerenden Auswirkungen des Fachkräftemangels für die Pflegebedürftigen. Die pflegerische Versorgung ist vielerorts nicht mehr gewährleistet
Basis-Mitgliedschaft im BIVA-Pflegeschutzbund Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern, indem Sie die Ziele und
Die spezifischen Corona-Regelungen der Bundesländer sind spätestens zum 07. April 2023 sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ausgelaufen. Dennoch ist Corona gerade im Frühjahr/Sommer
Ambulante Pflege: Pflegebedürftige als Vertragspartner auf Augenhöhe? Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland – über 80 Prozent der knapp fünf Millionen in 2022 – werden zuhause
Der Kläger leidet an einer paranoiden Schizophrenie, wegen der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann. Das Betreuungsgericht hatte deshalb eine Betreuung für alle
unsere beliebte Online-Vortragsreihe „Pflegebedürftig – Was nun?“ geht in die nächste Runde: Die BIVA-Berater:innen präsentieren in diesem Frühjahr wieder die wichtigsten Pflegethemen in zehn leicht verständlichen

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?