Pflegeschutzbund e. V.

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Prüfergebnis muss repräsentativ sein

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 08. Juli 2011 festgestellt, dass bei Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) mindestens zehn Pflegebedürftige einzubeziehen sind,

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Prüfergebnis muss repräsentativ sein

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 08. Juli 2011 festgestellt, dass bei Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) mindestens zehn Pflegebedürftige einzubeziehen sind,

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