Mitglied-Infos
Mitgliedschaft bei der BIVA: Hilfe bekommen, Wirkung zeigen Pflege betrifft uns alle – früher oder später. Wenn plötzlich Fragen auftauchen oder Entscheidungen anstehen, brauchen Angehörige
Mitgliedschaft bei der BIVA: Hilfe bekommen, Wirkung zeigen Pflege betrifft uns alle – früher oder später. Wenn plötzlich Fragen auftauchen oder Entscheidungen anstehen, brauchen Angehörige
Themen: Baden-Württemberg: Mitwirkung in Pflegeheimen weiterhin in Gefahr | BIVA-Umfrage zur geplanten Heimmitwirkungsreform in Ba-Wü | Mitwirkung stärken statt Streichen: Es gibt andere Wege | BSG:
Die Zukunft der Beiratsarbeit Beiratsarbeit steht immer wieder in der Kritik: zu formal, zu aufwendig, nicht alltagstauglich – gerade bei hohem Pflegebedarf oder kognitiven Einschränkungen
Auch pflegende Angehörige können als Präsenzkraft eingesetzt werden, um den Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € monatlich zu erhalten. Allerdings muss deren
Heimmitwirkung darf kein Auslaufmodell sein Bonn. In der Debatte um die geplante Abschaffung der Heimmitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg hat der BIVA-Pflegeschutzbund eine deutliche Rückmeldung aus der
Starke Stimmen für die Mitwirkung Auf einen Blick: 98 % der Befragten fordern den Erhalt der Heimmitwirkung. 95 % halten Mitwirkung für wichtig – viele wünschen sich
Themen: Geriatrische Rehabilitation | Reha für Rentner | Reha für pflegende Angehörige | Mitwirkung in Baden-Württemberg | Neuer BIVA-Vorstand | BSG: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote
Reha für pflegende Angehörige Das Wichtigste in Kürze Voraussetzungen: medizinische Notwendigkeit liegt vor und der gepflegte Angehörige hat einen Pflegegrad Der Haus-/Facharzt unterstützt bei der
Reha für Rentner Das Wichtigste in Kürze Die medizinische Reha ist seit 2017 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung: Aussicht auf Heilungserfolg Der Haus-/Facharzt unterstützt
Bonn. Die baden-württembergische Landesregierung plant die ersatzlose Streichung der Heimmitwirkungsverordnung mit der Begründung, dass sich kaum noch Menschen für die Beiratsarbeit finden würden. Eine aktuelle
Mitgliedschaft bei der BIVA: Hilfe bekommen, Wirkung zeigen Pflege betrifft uns alle – früher oder später. Wenn plötzlich Fragen auftauchen oder Entscheidungen anstehen, brauchen Angehörige
Themen: Baden-Württemberg: Mitwirkung in Pflegeheimen weiterhin in Gefahr | BIVA-Umfrage zur geplanten Heimmitwirkungsreform in Ba-Wü | Mitwirkung stärken statt Streichen: Es gibt andere Wege | BSG:
Die Zukunft der Beiratsarbeit Beiratsarbeit steht immer wieder in der Kritik: zu formal, zu aufwendig, nicht alltagstauglich – gerade bei hohem Pflegebedarf oder kognitiven Einschränkungen
Auch pflegende Angehörige können als Präsenzkraft eingesetzt werden, um den Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € monatlich zu erhalten. Allerdings muss deren
Heimmitwirkung darf kein Auslaufmodell sein Bonn. In der Debatte um die geplante Abschaffung der Heimmitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg hat der BIVA-Pflegeschutzbund eine deutliche Rückmeldung aus der
Starke Stimmen für die Mitwirkung Auf einen Blick: 98 % der Befragten fordern den Erhalt der Heimmitwirkung. 95 % halten Mitwirkung für wichtig – viele wünschen sich
Themen: Geriatrische Rehabilitation | Reha für Rentner | Reha für pflegende Angehörige | Mitwirkung in Baden-Württemberg | Neuer BIVA-Vorstand | BSG: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote
Reha für pflegende Angehörige Das Wichtigste in Kürze Voraussetzungen: medizinische Notwendigkeit liegt vor und der gepflegte Angehörige hat einen Pflegegrad Der Haus-/Facharzt unterstützt bei der
Reha für Rentner Das Wichtigste in Kürze Die medizinische Reha ist seit 2017 eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen Voraussetzung: Aussicht auf Heilungserfolg Der Haus-/Facharzt unterstützt
Bonn. Die baden-württembergische Landesregierung plant die ersatzlose Streichung der Heimmitwirkungsverordnung mit der Begründung, dass sich kaum noch Menschen für die Beiratsarbeit finden würden. Eine aktuelle

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?