Interview: Rechtliche Betreuung aus Sicht eines Vereinsbetreuers
Gesetzliche Betreuung wird neben Angehörigen auch von selbstständigen Berufsbetreuern und sogenannten Vereinsbetreuern ausgeübt, also von Angestellten eines anerkannten Betreuungsvereins nach § 1908f. BGB. Im Unterschied
