BIVA-Informationen Ausgabe 01-2020
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
In der BIVA-Rechtsberatung werden wir sehr oft damit konfrontiert, dass Angehörige keine Mitsprache bei Konflikten mit rechtlicher Betreuung haben. Häufiges Beispiel: Selten dürfen Angehörige mitwirken,
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege Der Pflegepersonalmangel ist mittlerweile auch in der ambulanten Pflege angekommen. Immer öfter suchen Pflegebedürftige vergeblich nach einem ambulanten Pflegedienst
Vom Gesetzgeber gewollt: Bewohnerbeirat dient dem selbstbestimmten Leben Menschen, die aufgrund eines Hilfebedarfs in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung versorgt werden, haben das Recht, trotz Abhängigkeit
Bonn. Engagierte Bewohnerbeiräte in Pflegeheimen können durch ein offenes Auge und gute Ideen die Qualität in der Einrichtung spürbar verbessern. Viele Bewohner sind aber gesundheitlich
Berlin. Mit der Absicht, Bewohnervertretungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, lud der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Beiratsmitglieder aus ganz Deutschland zu einer
Menschen, die in einer Einrichtung leben, benötigen häufig Seh- und Hörhilfen und haben Zahnprothesen. Sie sind auf diese Hilfsmittel angewiesen, um am Leben teilnehmen, kommunizieren
Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes
Die Pflegeberatungslandschaft in Deutschland: Ein Überblick Das Wichtigste in Kürze Jede/r Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung die Kranken- bzw. Pflegekassen sind hierfür die
Von Problemen bei der Medikation von Pflegebedürftigen wird uns in Beratungsgesprächen immer wieder berichtet. In den meisten Fällen ist dafür einer der folgenden drei Gründe
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege | Was tun, wenn der Pflegedienst kündigt? | BGH: Angehörige können in gerichtlichen Betreuungsverfahren mitwirken
In der BIVA-Rechtsberatung werden wir sehr oft damit konfrontiert, dass Angehörige keine Mitsprache bei Konflikten mit rechtlicher Betreuung haben. Häufiges Beispiel: Selten dürfen Angehörige mitwirken,
Verbraucherschutz fehlt in der ambulanten Pflege Der Pflegepersonalmangel ist mittlerweile auch in der ambulanten Pflege angekommen. Immer öfter suchen Pflegebedürftige vergeblich nach einem ambulanten Pflegedienst
Vom Gesetzgeber gewollt: Bewohnerbeirat dient dem selbstbestimmten Leben Menschen, die aufgrund eines Hilfebedarfs in einer Wohn- und Betreuungseinrichtung versorgt werden, haben das Recht, trotz Abhängigkeit
Bonn. Engagierte Bewohnerbeiräte in Pflegeheimen können durch ein offenes Auge und gute Ideen die Qualität in der Einrichtung spürbar verbessern. Viele Bewohner sind aber gesundheitlich
Berlin. Mit der Absicht, Bewohnervertretungen von Alten- und Behinderteneinrichtungen zu stärken, lud der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Beiratsmitglieder aus ganz Deutschland zu einer
Menschen, die in einer Einrichtung leben, benötigen häufig Seh- und Hörhilfen und haben Zahnprothesen. Sie sind auf diese Hilfsmittel angewiesen, um am Leben teilnehmen, kommunizieren
Bonn. Erfahrungen des BIVA-Pflegeschutzbundes legen nahe, dass Bewohnervertretungen in den meisten Heimen keine oder unzureichende Kenntnisse haben von den Rechten, die ihnen tatsächlich zustehen. Jedes
Die Pflegeberatungslandschaft in Deutschland: Ein Überblick Das Wichtigste in Kürze Jede/r Pflegebedürftige hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung die Kranken- bzw. Pflegekassen sind hierfür die
Von Problemen bei der Medikation von Pflegebedürftigen wird uns in Beratungsgesprächen immer wieder berichtet. In den meisten Fällen ist dafür einer der folgenden drei Gründe

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.
Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?