Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch
Bundessozialgericht zur Kostenerstattung für eine Dekubitusmatratze durch die Krankenkasse – Az: B 3 KR 15/02 R
Das BSG stellte klar, wann eine Dekubitusmatratze von der Krankenkasse, wann von der Pflegeeinrichtung zu bezahlen ist.




