Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der Wohn- und Teilhabegesetz Durchführungsverordnung NRW.
Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung



