Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. zum Entwurf einer Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
Wohngruppenzuschlag nicht auf Pflegesachleistungen anrechenbar
Lebt ein pflegebedürftiger Mensch in einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft, hat er gem. § 38a SGB XI einen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von monatlich 200,-