Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. zum Entwurf einer Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
BSG: Entlastungsbetrag ist an Qualifikation des Anbieters gebunden
Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages von 125,00 € monatlich ab Pflegegrad 1 setzt eine entsprechende Qualifikation des Leistungsanbieters voraus. Die Anforderungen an die Qualifikation können von



