Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) e.V. zum Entwurf einer Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
Wahlrecht des Sozialhilfeempfängers bei Heimauswahl
Auch wenn ein von einem pflegebedürftigen Sozialhilfeempfänger gewünschtes Heim bis zu 20 % mehr kostet, darf der Sozialhilfeträger dieses nicht wegen unangemessener Mehrkosten ablehnen, wenn



