Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (§ 45c Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 45d Abs. 3 SGB XI).
Pflegegeld muss rückwirkend gezahlt werden, wenn über Anspruch nicht aufgeklärt wurde
Das Bundessozialgericht hat am 17. Juni 2021 entschieden: Rückwirkendes Pflegegeld ist zu zahlen, wenn die Klinik ihrer Aufklärungspflicht über die Beantragung dieser Leistung nicht nachgekommen



