Anmerkungen zum Referentenentwurf des Bundes für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des SGB XII (Leistungsausweiterung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds, 5.SGB XI-ÄndG).
BSG: Entlastungsbetrag ist an Qualifikation des Anbieters gebunden
Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages von 125,00 € monatlich ab Pflegegrad 1 setzt eine entsprechende Qualifikation des Leistungsanbieters voraus. Die Anforderungen an die Qualifikation können von



