Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zu den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege
zwischen dem GKV-Spitzenverbandes und der Vereinigung der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene.
BIVA-Pflegeschutzbund fordert Veränderungen in der Finanzierung der Pflege
Bonn. Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen für den Bereich „Pflege“ verspricht eine Verbesserung der Personalsituation durch die kurzfristige Einstellung von 8.000 zusätzlichen Pflegekräften und die Einführung



