Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zu den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege
zwischen dem GKV-Spitzenverbandes und der Vereinigung der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes Bund, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. sowie unabhängiger Sachverständiger gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene.
BVerfG: Zuzahlungsbegrenzung für Krankenkassenleistungen auch ohne Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung
Die Höhe der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen kann sich bei Erhalt von Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe in Pflegeheimen) nicht nur nach den Leistungen des



