Stellungnahme der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) zum Entwurf der Verordnung über den Berliner Landespflegeausschuss nach § 8a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Landespflegeausschuss-Verordnung – LPAVO).
Krankenkasse muss Kosten für Treppensteighilfe übernehmen
Um eine selbständigere Lebensführung eines Pflegebedürftigen zu gewährleisten, kann neben der Pflegekasse auch die zuständige Krankenkasse für die Kostenerstattung von Pflegehilfsmitteln zuständig sein, entschied das



