Jetzt spenden und Leistungsmängel in der Pflege verhindern!
Bitte spenden Sie, damit der BIVA-Pflegeschutzbund auch weiterhin eine Rechtsdurchsetzung für alle pflegebetroffenen Menschen leisten kann. Tragen Sie dazu bei, dass in der Pflege nach Recht und Gesetz gehandelt wird und die Menschen nicht übervorteilt werden.
Darum geht es konkret
Der BIVA-Pflegeschutzbund ermutigt Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ihre Rechte geltend zu machen, etwa wenn Leistungen nicht erbracht werden, wie vertraglich vereinbart. Daher gibt die BIVA ihren Mitgliedern in solchen Fällen – besonders wenn es sich um grundsätzliche Fragen handelt – direkte Rechtshilfe und übernimmt das Prozesskostenrisiko. Auch wenn sie verlieren sollten, müssen sie keine Prozesskosten zahlen. Wenn konkrete Verbraucherschutzfragen betroffen sind, können wir als anerkannte Verbraucherschutzorganisation auch von uns aus tätig werden – ohne dass ein einzelnes Mitglied den „Kopf hinhalten“ muss.
Seit 2021 gehen wir verstärkt gegen unwirksam angekündigte Entgelterhöhungen vor und konnten seitdem in über 100 Fällen als klageberechtigter Verbraucherverein intervenieren, was bislang immer von Erfolg gekrönt war. Für die Betroffenen haben wir über 2,5 Millionen Euro eingespart. Diese Erfolge haben auch zu einer deutlichen Verbesserung der Einhaltung von Verbraucherschutzvorgaben in vielen Pflegeheimen geführt, was allen Pflegebetroffenen zugutekommt. Besonders stolz sind wir auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu den sog. „Freihaltegebühren“, die man häufig an Heime zahlen musste, wenn man erst in einigen Wochen dort einziehen wollte. Diese Gebühren sind unrechtmäßig, so urteilte im Juli das höchste deutsche Gericht. Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind nichtig. Falls bereits gezahlt, können diese Zahlungen innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren zurückverlangt werden.
Vor kurzem ist ein neues „Verbraucherrechte-Durchsetzungsgesetz“ in Kraft getreten. Dieses Gesetz kann es uns ermöglichen, noch effektiver zu helfen, indem wir nicht „nur“ gegen ungerechtfertigte finanzielle Forderungen vorgehen, sondern allgemein gegen Leistungsmängel in der Pflege. Damit könnten wir den Verbraucherschutz in der Pflege entscheidend voranbringen. Die Botschaft an die „Schwarzen Schafe“ unter den Heimen muss lauten: „Schlechte Pflege lohnt sich nicht“.
Mit diesen Maßnahmen tragen wir als einzige Organisation zur Rechtssicherheit in der Pflegebranche bei. Davon profitieren alle Pflegebetroffenen. Die juristischen Verfahren bedeuten für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine hohe zusätzliche Belastung und für den Pflegeschutzbund ein finanzielles Risiko. Bislang haben wir noch kein Verfahren verloren, aber das Gesamtrisiko der über offenen Fälle beläuft sich auf mehrere Hunderttausend Euro. Damit stoßen wir an unsere finanziellen Grenzen.
