Die elektronische Patientenakte (ePA)
Welche Medikamente nimmt eine Patientin oder ein Patient, welche Vorerkrankungen liegen vor, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt und wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit finden sich in den verschiedenen Aktenordnern der Arztpraxen und Krankenhäuser. Gehen wir dann zum nächsten Arzt, liegen diese Informationen über uns oftmals nicht oder nicht rechtzeitig vor – wenn wir nicht selbst alle Befunde in Kopie mitbringen. Schlimmstenfalls müssen Untersuchungen wiederholt werden, so dass sich der Beginn einer Therapie verzögern kann.
Das muss nicht mehr sein – heißt ein Versprechen der Digitalisierung in der Medizin. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden. Privat Versicherte können die elektronische Patientenakte erst seit dem 1. Januar 2022 nutzen.
Neu ab 15. Januar 2025: Die ePA für alle
Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA von den Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung gestellt, um den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten voranzutreiben und die Versorgung gezielt zu unterstützen. Parallel startet die Erprobungsphase der ePA in den Modellregionen. Nach erfolgreicher Erprobung werden Praxen, Krankenhäuser und Apotheken die ePA bundesweit nutzen.
Ab Sommer 2025 wird der elektronische Medikationsplan als Teil des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) in der ePA verfügbar sein. Weitere strukturierte medizinische Inhalte werden die ePA ergänzen, beispielsweise die elektronische Patientenkurzakte.
Weitere Details und alle Vorteile der ePA hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt.
Wie funktioniert die ePA?
Die ePA wird kostenlos als App bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Ist sie installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die diese dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden. Damit Ärzte oder andere Leistungserbringer auf Dokumente innerhalb der ePA zugreifen können und sie einen schnelleren Überblick über den Gesundheitszustand ihres Patienten erhalten, muss der Versicherte ihnen Zugriff erteilen. So wird sichergestellt, dass die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten trotz des Teamworks mit Ärzten und Therapeuten immer beim Patienten liegt. Einmal vergebene Zugriffsrechte können jederzeit widerrufen werden.
Ziel der ePA ist also die umfassende Vernetzung zwischen (Fach-)Ärzten, Apothekern und Patienten. Viele bisher in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Zugleich liegen medizinische Informationen transparent vor und können zukünftig viele Abläufe erleichtern. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Patienten als Manager ihrer Gesundheit
Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen. Die Entscheidung und Kontrolle über die elektronische Patientenakte und alle darin gespeicherten Gesundheitsdaten liegt allein in der Hand des Nutzers: Er kann selbst bestimmen, ob und in welchem Umfang er die elektronische Patientenakte nutzen möchte, welche Daten in der Akte gespeichert oder auch wieder gelöscht werden sollen und welchem Behandler er seine Daten zur Verfügung stellen will. Per Smartphone oder Tablet kann er auch selbst seine Akte einsehen und Dokumente speichern oder löschen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, neben den erhobenen Befunden auch einen elektronischen Medikationsplan (eMP) oder Notfalldatensatz (NFDM) abzuspeichern. Das ermöglicht eine optimale Versorgung und kann Behandlungsfehler vermeiden helfen. Ab 2022 können noch weitere Unterlagen wie Rezepte, Impfpass oder Mutterpass in der ePA gespeichert werden.
Ärzte und Apotheker können besser beraten
Ziel einer modernen medizinischen Versorgung ist eine Gesundheitsberatung, die den Menschen im Mittelpunkt sieht. Ärzte in Deutschland haben im Schnitt pro Patient nur 7,6 Minuten Zeit. Die Bündelung aller wichtigen Informationen in der ePA ermöglicht dem Arzt einen schnellen Überblick und lässt mehr Zeit für den Dialog mit dem Patienten. Auch Apotheker können mithilfe der ePA besser beraten, wenn Unverträglichkeiten oder Medikationspläne hinterlegt worden sind.
ePA und Datenschutz
Grundsätzlich entscheidet der einzelne Versicherte, wer auf welche Daten in seiner ePA zugreifen darf. Zum Start im Jahr 2021 können die Versicherten allerdings zunächst nur entscheiden, ob sie allen Ärzten die komplette Einsicht in alle ePA-Daten erlauben oder ob sie den Zugriff für Dritte insgesamt verwehren wollen. Seit 2022 ermöglicht die ePA-Technologie, dass die Versicherten für die einzelnen Gesundheitsdaten jeweils individuell regeln können, welcher ihrer Ärzte diese Daten sehen darf oder nicht. Generell gilt: Die Krankenkasse oder der Arbeitgeber erhalten keine Einsicht.
Kritik an der ePA
Nach wie vor gibt es einige kritische Stimmen zur ePA wegen fehlender Sicherheit, etwa vom Ärzteblatt und dem Chaos Computer Club. Die Nationale Agentur für Digitale Medizin / Gematik hat bereits reagiert, technische Konzepte zur Lösung der Angriffsszenarien konzipiert und deren Umsetzung gestartet.



