Pflegeschutzbund e. V.

Welche Mittel stehen dem Beirat zu?

Der Beirat arbeitet nach den entsprechenden Formulierungen der Landesheimgesetze ehrenamtlich. Vielen Beiratsmitgliedern gelingt dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten in der Einrichtung wunderbar. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass die Beiratsarbeit kein „Drauf-zahl-Geschäft“ sein darf. Es ist nicht Sinn der Sache, dass Sie immer wieder Papier, Druckertinte, kleine Präsente für Neubewohner o.ä. aus eigener Tasche bezahlen. Auch wenn es sich um kleine Beträge handelt, summiert sich dies irgendwann. Die Einrichtung ist verpflichtet, sie mit dem Material, Equipment und dem finanziellen Budget auszustatten, dass Sie für Ihre Beiratsarbeit benötigen. Dazu gehört durchaus auch ein Drucker oder ein Kopierer. Können Sie z.B. die Geräte des Hauses nutzen, steht dem nichts entgegen. Ist jedoch zu befürchten, dass die Tätigkeiten Ihres autarken Gremiums dadurch eine gewisse Kontrolle erfahren oder müssen Sie häufig zurückstecken, weil betriebliche Belange vorgehen, suchen Sie das Gespräch. Es muss dem Beirat ermöglicht werden, seine Aufgaben selbständig und selbstverantwortlich durchzuführen, wenn er dies wünscht. In einer Beiratsschulung hat uns einmal eine Teilnehmerin gefragt, ob ihr denn ein eigenes „Diensthandy“ zustünde. Hier musste natürlich die Rückfrage gestellt werden, ob sie denn anderweitige Möglichkeiten habe, ungestört zu telefonieren. Da diese Frage bejaht werden konnte, weil ein Festnetzapparat nach vorheriger Absprache ungestört zur Verfügung gestellt werden konnte, mussten wir in diesem Fall leider Zweifel anmelden. Die Einrichtung ist nur verpflichtet, alles zu tun, damit die Beiratsarbeit störungsfrei, problemlos und vertraulich von statten gehen kann. Dies war hier gegeben.

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