Pflegeschutzbund e. V.

Tag der Pflege:
Fachkräftemangel ist nur eine Ursache für schlechte Pflege

Bonn. Zum Tag der Pflege warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor den verheerenden Auswirkungen des Fachkräftemangels für die Pflegebedürftigen. Die pflegerische Versorgung ist vielerorts nicht mehr gewährleistet und durch die dadurch bedingte Streichung von Pflegeplätzen und Heimschließungen droht Bewohnerinnen und Bewohnern der Verlust ihres Lebensmittelpunktes. „In der Rechtsberatung spüren wir eine regelrechte Zeitenwende“, erklärt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Während sich früher Angehörige wegen einzelner Pflegeprobleme an uns wandten, geht es heute oft um eine fehlende pflegerische Grundversorgung, mangelhafte Ernährung oder um die verzweifelte Suche nach einem Pflegeplatz oder Pflegedienst. Das ist eine katastrophale Entwicklung für alle Beteiligten.“

Als Maßnahme gegen den Pflegekräftemangel wurde das Gehaltsniveau für Pflegekräfte deutlich angehoben – finanziert über den Eigenanteil der zu Pflegenden. Dennoch fehlt es weiterhin massiv an Personal. Eine Trendwende ist nicht in Sicht.

Um diesen Missstand zu beheben, sieht der BIVA-Pflegeschutzbund jetzt die Anbieter von Pflegeleistungen und den Staat verstärkt in der Pflicht. Neben einer besseren Bezahlung müssen die Arbeitgeber für bessere Arbeitsbedingungen sorgen, um neues oder rückkehrwilliges Personal zu gewinnen. „Eine klassische Managementaufgabe“, so Stegger. Ansonsten befürchtet er eine immer größer werdende Kündigungsspirale: „Immer weniger Personal führt zu immer mehr Kündigungen.“

„Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG – reicht nicht aus“, so Stegger. Es bringt zwar geringe finanzielle Verbesserungen für Betroffene, die aber schnell wieder verpuffen werden. Die grundlegenden Qualitätsprobleme, unter denen Millionen Pflegebedürftige leiden, werden mit dem Gesetz nicht behoben.

Stattdessen erwartet der BIVA- Pflegeschutzbund vom Gesetzgeber eine deutliche Stärkung der Verbraucherrechte in der Pflege bei der anstehenden Novellierung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes WBVG. Hier kann etwa durch verbesserte Klagemöglichkeiten mehr Schutz vor schlechter Pflege gegeben werden.

Nötig sei gleichzeitig eine Neuregelung der Qualitätskontrollen, die zum großen Teil auf ungeprüften Selbstangaben der Heime beruhen. „Nur mit wirksamen Kontrollen lassen sich Missstände in Einrichtungen aufdecken und verhindern“, so Stegger.

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