Zum 1. Januar 2027 soll das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in Kraft treten. Der Gesetzentwurf zum PNOG wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.
Das Bündnis PNOG – ein Zusammenschluss von Sozialverbänden Baden-Württembergs, dem auch die BIVA angehört – hat am 12. Oktober 2026 eine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf an den Gesundheitsminister des Landes versendet, um die Kritik am geplanten Gesetz zu Gehör zu bringen. Darin wird erläutert, dass der Entwurf bewährte Unterstützungsstrukturen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarfen in der häuslichen Umgebung schwächt: die geplanten Regelungen führen zu spürbaren Leistungseinschränkungen und extremen Belastungen der betroffenen Personengruppen.
Die Stellungnahme enthält fünf Forderungen:
- Verhinderungspflege erhalten: Entlastungsstrukturen sichern
- Flexibilität sichern: Das Sozialraumbudget (§ 45b SGB XI) muss übertragbar bleiben
- Frühzeitige Entlastung sichern: Kein Streichen des Pflegegrad 1 (§ 28a / § 45b SGB XI)
- Vielfalt der Angebote schützen: Keine Benachteiligung durch § 45a Abs. 1 Satz 5 SGB XI
- Faire Zugänge garantieren: Keinerlei Benachteiligung bei der Begutachtung (§ 15 SGB XI)
Zusätzlich werden in einer Anlage zur Stellungnahme drei Beispiele aus der Praxis angeführt, die die konkreten finanziellen und organisatorischen Auswirkungen des Kabinettsentwurfs veranschaulichen.
Das Bündnis bittet den Minister um ein persönliches Gespräch mit Vertreter:innen des Landesverbandes Lebenshilfe BW e.V. und der LAG Selbsthilfe BW e.V., um ihm die Hintergründe und Auswirkungen aufzeigen zu können.



