Bonn. Die baden-württembergische Landesregierung rudert zurück – aber nicht weit genug. Die Heimmitwirkungsverordnung soll weiterhin ersatzlos gestrichen werden. Eine gesetzliche Neuregelung und eine ergänzende Handreichung für Pflegeeinrichtungen sind angekündigt. Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht darin jedoch keine ausreichende Beteiligung und keinen ausreichenden Schutz für Bewohnerinnen und Bewohner und fordert daher verbindliche Regelungen zur Heimmitwirkung in einer Heimmitwirkungsverordnung.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Landesseniorenrat vom 9. April 2025 betont das Sozialministerium zwar sein Bekenntnis zur Mitwirkung – konkrete Angaben zu Rechten, Pflichten und deren Durchsetzung bleiben jedoch aus.
„Bewährte Beteiligungs- und Schutzrechte werden ausgehebelt – ohne verbindlichen Ersatz. Vertrauen allein schützt niemanden vor Willkür“, warnt Stephan Löchler, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Mitwirkung darf nicht zur freiwilligen Kür verkommen.“
Vage Ankündigungen statt klarer Standards
Was Mitwirkung künftig bedeutet, bleibt unklar. Es ist keine Rede von verbindlichen Regelungen, Mindeststandards und Sanktionen bei Missachtung. Eine Anpassung des derzeitigen WTPG und der Heimmitwirkungsverordnung steht außer Frage, aber statt konkreter Konzepte bleibt fast alles offen: Was soll „Mitwirkung“ künftig überhaupt bedeuten? Welche Rechte haben Beiräte oder Gremien? Und was passiert, wenn Einrichtungen Mitwirkung schlicht ignorieren? Einrichtungen sollen die Mitwirkung „fördern“, wie sie es für richtig halten – mit ungewissem Ausgang.
Angesichts des Fachkräftemangels ist es unrealistisch, überlastete Pflegekräfte mit der Förderung von Mitwirkung allein zu lassen. Zwar wird eine Handreichung angekündigt, doch solche Materialien können gesetzliche Regelungen nicht ersetzen. Damit Mitwirkung flächendeckend gelingt, braucht es mehr: verbindliche Standards, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige, externe Schulungen für Bewohnervertretungen und Einrichtungsmitarbeitende. Auch die Übernahme der Schulungskosten sollte klar geregelt werden.
Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Landesregierung daher auf, ihren Gesetzentwurf zügig offenzulegen und in einem transparenten Beteiligungsverfahren auch kritische Stimmen ernst zu nehmen. Für eine gelebte Teilhabe braucht es mehr als wohlklingende Absichtserklärungen.
Mehr Informationen: www.biva.de/mitwirkung-retten



